Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Bezüglich der zu vermittelnden Objekte ist die Firma SIQNUM GmbH – nachstehend „Gesellschaft“ genannt – auf die Auskünfte der Verkäufer, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Angaben übernimmt die Gesellschaft keine Haftung. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für die Objekte keine Gewähr übernehmen. Ebenso wird die Haftung für die Angaben der Eigentümer / Interessenten ausgeschlossen.
2. Alle Angebote, Mitteilungen und Unterlagen sind vom Interessenten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Ferner ist der Verkäufer / der Vermieter / der Interessent nicht berechtigt, unter Ausschaltung der Gesellschaft Verbindungen zum Verkäufer / Vermieter / Interessenten herzustellen oder Objektbesichtigungen durchzuführen.
3. Der Gesellschaft ist unverzüglich, innerhalb von 3 Tagen, schriftlich mitzuteilen, wenn dem Interessenten das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt ist. Unterbleibt diese Benachrichtigung, so gilt der Nachweis und die Vermittlung der Gesellschaft als ursächlich für den Vertragsabschluss.
4. Kommt es aufgrund der Tätigkeit der Gesellschaft zum Abschluss eines Kaufvertrages, hat die Gesellschaft dem Käufer gegenüber einen Anspruch auf Zahlung einer Provision. Kaufvertrag: Die Gesamtprovision beträgt 6 % zzgl. 19% MwSt. vom Kaufpreis. Die Provision ist vom Käufer und Verkäufer in gleichen Teilen (jeweils 3% zzgl. 19 MwSt.) zu zahlen.
5. Kommt es aufgrund der Tätigkeit der Gesellschaft zum Abschluss eines Mietvertrages, hat die Gesellschaft dem Auftraggeber gegenüber einen Anspruch auf Zahlung einer Provision. Mietvertrag: Die Provision beträgt 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19% MwSt. Die Provision ist vom Auftraggeber zu zahlen.
6. Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages bzw. Mietvertrages entsteht der Honoraranspruch der Gesellschaft. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Interessent den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag bzw. Mietvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtwert des Vertrages. Die Honorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages bzw. Mietvertrages zur Zahlung fällig. Die Provisionssätze gelten, wenn sie im Exposé oder bei z.B. Internet- bzw. Zeitungsannoncen ausdrücklich genannt sind. Abweichungen oder besondere Bedingungen gelten nur, wenn sie durch die Gesellschaft schriftlich bestätigt werden.
7. Die Gesellschaft ist berechtigt auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
8. Zwischenverkauf und Vermietung bleibt vorbehalten. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
9. Vermögenswerte, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen, nimmt die Gesellschaft nicht entgegen.
10. Vereinbarungen haben nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich getroffen worden sind. Teilweise Unwirksamkeit vertraglicher Bestimmungen oder Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht.